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Qualifizierung

Um die passende Qualifizierung für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit zu finden, bietet das Sportbildungswerk NRW e.V. eine Vielzahl von Maßnahmen rund um die Sportpraxis aber auch die Vereinsfürhung an.

Übungsleiterfreipauschale

Ehrenamtlich arbeitende Übungsleiter sind für Ihr nebenberufliches Engagement im Sportverein bis zu einer Vergütungsgrenze von 3.000 Euro pro Jahr von der Steuer und Sozialversicherung befreit. Sie müssen also für ihre ehrenamtliche Tätigkeit keine Einkommenssteuer zahlen und auch der Verein hat keine Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.